AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Mietbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Vermietungen von Anhängern und Zusatzprodukten über mietemi.ch durch die JÄGER IT GmbH, Birren 10A, 5703 Seon (nachfolgend «Vermieterin»). Mit der Mietanfrage bzw. der Annahme des Angebots anerkennt der Mieter diese Bedingungen.
2. Vertragsabschluss
Die Anfrage über das Buchungsformular ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung durch die Vermieterin bzw. mit Annahme des zugestellten Angebots zustande. Verfügbarkeitsanzeigen auf der Website sind ohne Gewähr.
3. Mietpreise und Zahlung
Es gelten die im Angebot bestätigten Preise. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Rechnung mit einem Zahlungsziel von 20 Tagen; nach Absprache sind auch Barzahlung oder TWINT bei der Übergabe sowie Vorauszahlung möglich. Langzeitmieten auf Anfrage.
4. Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen am Standort Seon zu den vereinbarten Zeiten. Bei der Übergabe wird der Zustand des Mietobjekts gemeinsam festgehalten (Übergabeprotokoll, ggf. mit Fotos). Der Mieter prüft das Mietobjekt bei Übernahme und meldet Mängel sofort. Die Rückgabe erfolgt im gleichen Zustand wie bei der Übernahme.
5. Lieferung und Abholung
Auf Wunsch liefert die Vermieterin das Mietobjekt: im Umkreis von 40 km pauschal CHF 120.–, jeder weitere Kilometer CHF 4.–. Voraussetzung ist ein geeigneter, zugänglicher Stellplatz.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter sorgt für ein geeignetes Zugfahrzeug und die erforderliche Führerausweiskategorie (je nach Anhänger und Gespann, z. B. Kategorie BE). Er beachtet das zulässige Gesamtgewicht, die Anhängelast des Zugfahrzeugs und die korrekte Ladungssicherung. Das Mietobjekt darf nur sachgemäss verwendet und nicht an Dritte weitervermietet werden. Fahrten ins Ausland sind erlaubt; der Mieter ist für die Einhaltung der dort geltenden Vorschriften verantwortlich.
7. Kühlanhänger
Der Kühlanhänger benötigt eine 230-V-Steckdose (oder den optionalen Generator). Der Mieter stellt die Stromversorgung während der Miete sicher. Für Waren im Kühlanhänger übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
8. Versicherung und Haftung
Der angehängte Anhänger ist während der Fahrt über die Versicherung des Zugfahrzeugs eingeschlossen. Für Schäden am Mietobjekt, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind — etwa beim Be- und Entladen oder im abgestellten Zustand — sowie für Verlust und Diebstahl während der Mietdauer haftet der Mieter vollumfänglich. Die Vermieterin haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
9. Schäden und Mängel
Schäden sind der Vermieterin unverzüglich zu melden. Bei Rückgabe festgestellte neue Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt; massgebend ist das Übergabeprotokoll.
10. Reinigung
Das Mietobjekt ist sauber zurückzugeben. Andernfalls wird die Reinigung nach effektivem Aufwand verrechnet.
11. Annullierung
Eine Annullierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos. Danach werden 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig.
12. Zusatzprodukte
Für gemietete Zusatzprodukte (Generator, Sicherungsmaterial, Heizpilze usw.) gelten diese Bedingungen sinngemäss. Verbrauchsmaterial (z. B. Gas) wird nach Verbrauch verrechnet.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Vermieterin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 7. August 2026